Leitlinien für ehrenamtliches Engagement im Emsland
Das Ehrenamt hat im Landkreis Emsland einen hohen Stellenwert, darf aber dennoch nicht als selbstverständlich hingenommen werden. Es braucht daher gute Strukturen und Standards, die die Zusammenarbeit für alle Beteiligten fördern. Das Netzwerk Ehrenamt mit seinen Vertreterinnen und Vertretern bekennt sich zu diesen Leitlinien.
- Die Leitlinien verwenden den Begriff Ehrenamt, der selbstverständlich auch die Begriffe freiwilliges oder bürgerschaftliches Engagement einschließt.
- Die Leitlinien sollen vor allem verantwortlichen Ansprechpersonen (Vereinsvorstand, Leitung einer Einrichtung oder Kirchengemeinde, hauptamtlich und ehrenamtlich) eine Hilfe sein.
- Die Leitlinien dienen als Orientierung, sollen aber eine selbstverständliche Handreichung sein. Die Umsetzung hängt von den Vereinen und Verbänden ab und passt sich den individuellen Strukturen an.
- Allen Menschen soll ein Zugang zum Ehrenamt ermöglicht werden.
1 Aufgaben sind konkret beschrieben
- Rahmenbedingungen wie Inhalte, zeitlicher Umfang und Einsatzort sind klar benannt.
- Eine klare Aufgabenbeschreibung vermeidet Überforderung und Frustration.
- Ehrenamtliche haben Rechte, aber auch Pflichten, über die sie von den Verantwortlichen informiert werden.
2 Ehrenamtliche haben eine feste Ansprechperson
- Diese Ansprechperson kann je nach Einsatzort (Einrichtung, Verein o. ä.) eine hauptamtlich oder ehrenamtlich verantwortliche Person sein.
- Bei Fragen, Anregungen, Ideen und auch bei Problemlösungen ist die Ansprechperson zum Austausch und für offene Gespräche bereit.
- Wo es keine Ansprechperson gibt, steht der Ehrenamtsservice des Landkreises Emsland oder die Ansprechpersonen für Ehrenamt in den Kommunen für Fragen zur Verfügung.
3 Vorab werden gegenseitige Erwartungen geklärt
- Die Ehrenamtlichen werden nach ihrer Motivation und ihren Erwartungen an das Ehrenamt gefragt.
- Den Ehrenamtlichen werden die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen vorgestellt.
- In dem Gespräch werden Bereiche benannt, die eingefordert werden müssen (Führungszeugnisse, Schweigepflichterklärung o.ä.).
4 Einarbeitung ermöglicht einen guten Start
- Eine gezielte und umfassende Einarbeitung wird ermöglicht.
- Eine offizielle Begrüßung und Einführung in das Team verdeutlichen die Anerkennung der Bereitschaft, sich zu engagieren.
- Ein gut gestalteter Start fördert eine vertrauensvolle und gemeinschaftliche Zusammenarbeit.
5 Ehrenamtliche gestalten aktiv mit
- Ehrenamtliche können sich mit ihren eigenen Wünschen, Ideen und Fähigkeiten einbringen.
- Demokratische Strukturen sind eine Selbstverständlichkeit, Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse orientieren sich an diesen Werten.
- Die Zusammenarbeit findet auf Augenhöhe statt.
6 Ehrenamtlichen wird die Möglichkeit zur Reflexion geboten
- Ehrenamtlichen wird die Möglichkeit für ein Gespräch mit der Ansprechperson gegeben. In diesem Gespräch gibt es Gelegenheit u.a. zur gegenseitigen Reflexion.
- Der Träger hält die Ehrenamtlichen im Blick und sucht auch selbst das Gespräch.
- Die Ehrenamtlichen erhalten regelmäßig Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen, um sich gegenseitig zu stärken und den Horizont zu erweitern.
7 Ehrenamt wird wertgeschätzt
- Wertschätzung und Anerkennung tragen zu einem guten Miteinander bei und erhalten die Motivation im Ehrenamt.
- Passende Formen der Wertschätzung und Anerkennung sind immer individuell. Mögliche Formen sind:
- Worte des Dankes
- Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern, Ehrenamtsfeste, Jubiläen usw.
- Angebote zur Qualifizierung
- Möglichkeiten der Mitbestimmung
- Ehrenamtskarte, Auszeichnungen, Ehrungen
- Ausstellen von Referenzen
- Anerkennende Gesprächsangebote
8 Rechtlicher Rahmen für Ehrenamtliche ist geklärt
- Der Träger des freiwilligen Engagements ist verantwortlich für:
- Versicherungsschutz für Ehrenamtliche
- Haftungsrisiko
- Datenschutz und Urheberrecht
- Verschwiegenheitspflicht
- Präventionsmaßnahmen sexualisierte Gewalt nach § 72a SGB VIII
- Steuerrecht
- Gruppierungen ohne Rechtsträger müssen den rechtlichen Rahmen individuell klären
9 Ehrenamtlichen wird ermöglicht, vorhandene Infrastruktur zu nutzen
- Räume, Materialien und technische Ausstattung, die zur Ausübung des Ehrenamtes erforderlich sind, werden soweit möglich zur Verfügung gestellt.
- Sofern keine eigene Infrastruktur zur Verfügung steht, werden Kooperationen mit anderen Trägern angestrebt. Vorhandene Räumlichkeiten wie Gemeinde-, Jugend- oder Vereinshäuser können nach Absprache multifunktional genutzt werden und stehen in vielen Gemeinden zur Verfügung.
10 Ehrenamtlichen wird Qualifizierung ermöglicht
- Ehrenamtliche erhalten die Möglichkeit, sich in Bezug auf ihr Engagement zu qualifizieren.
- Umfang und Inhalt werden individuell den Bedürfnissen der Ehrenamtlichen angepasst.
- Die Qualifizierungen sollten für Ehrenamtliche möglichst kostenfrei, in jedem Fall aber kostengünstig sein.
11 Auslagen sollten erstattet werden
- Im Rahmen des persönlichen Engagements entstehen oftmals Kosten wie Auslagen für Fahrten, Materialien o. ä.. Ehrenamtliche sollten keinen finanziellen Nachteil durch ihr Engagement erfahren.
- Der Umgang mit persönlichen Auslagen der Ehrenamtlichen für das Engagement ist daher unbedingt zu klären.
- Nicht allen Trägern ist es möglich, Auslagen zu erstatten.
12 Ehrenamtlichen wird das Engagement bescheinigt
- Ehrenamtliche erwerben durch ihr freiwilliges Engagement Wissen und Kompetenzen, die vielfach den eigenen Lebenslauf sowohl beruflich ergänzen als auch die Persönlichkeit prägen.
- Ehrenamtlichen wird daher jederzeit eine Bescheinigung oder sogar ein Zeugnis über ihr Engagement ausgestellt.
13 Ehrenamtliche werden in angemessener Form verabschiedet
- Es gibt eine Abschiedskultur, in der Ehrenamtliche persönlich verabschiedet werden und ihnen anerkennend für die geleistete Arbeit gedankt wird, z.B.
- Abschiedsgeschenk
- Worte des Dankes
- Möglichkeit bieten, dass sich der Ehrenamtliche verabschieden kann
- Gemeinsame Veranstaltung
- Bescheinigung
- Ein persönliches Abschlussgespräch wird angeboten.