Neues Steueränderungsgesetz
Anfang Dezember 2025 hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Damit traten zu Beginn des jahres 2026 wichtige Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft. Nachfolgend die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst (Quelle: DSEE)
Das ändert sich für Vereine und gemeinnützige Organisationen
- Höhere Freigrenzen für wirtschaftliche Aktivitäten
- Die Freigrenze für Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steigt von 45.000 € auf 50.000 €, was kleine Einnahmen steuerfrei stellt. Das entlastet viele Vereine bei Einnahmen z.B. aus Imbissständen oder Merchandising.
- Anhebung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
- Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt auf 3.000 € und die Ehrenamtspauschale auf 960 €, um ehrenamtliches Engagement besser zu honorieren. So können mehr Aufwandsvergütungen steuerfrei bleiben.
- Erweiterung Haftungsprivilegierung für Ehrenamtliche
- Die Grenze, bis zu der ehrenamtlich Tätige haftungspriviligiert sind, wurde on 840 € auf 3.300 € angehoben. Das stärkt den Schutz für Vorstandsmitglieder auch bei höherer Vergütung.
- Entlastung bei zeitnaher Mittelverwendung
- Die Pflicht zur zeitnahmen Mittelverwendung entfällt für Organisationen mit Jahreseinnahmen bis 100.000 €. Kleine und mittlere Vereine müssen daher nicht mehr zwingend Mittelverwendungsrechnungen erstellen.
- Vereinfachte Zuordnung der Einnahmen
- Bei Kleinvereinen mit unter 50.000 € Einnahmen entfällt zukünftig die strikte Sphärenzuordnung aller Einnahmen, was buchhalterischie Arbeit reduziert.
- E-Sport wird offiziell als gemeinnützig anerkannt
- E-Sport wird offiziell als fördungswürdiger gemeinnütziger Zweck im Gesetz aufgenommen, was Vereinen neue Aktivitätsfelder öffnet.
- Photovoltaikanlagen sind steuerlich unschädlich
- Der Betrieb von Photovoltaikanlagen wird klar als unschädlich für die Gemeinnützigkeit definiert, wenn er nicht Zweck des Vereins ist. So können Vereine erneuerbare Engergien nutzen ohne Gemeinnützigkeit zu riskieren.
Datenschutz für Vereine
Leitfaden für die praktische Umsetzung
Unter diesem Motto stellt der Landkreis Emsland einen Leitfaden zur Verfügung, um eine Hilfestellung zum Datenschutz zu geben. Die Broschüre soll einen Überblick über die datenschutzrechtlichen Anforderungen in Vereinen verschaffen und mit Praxisbeispielen die wichtigsten und am meisten aufkommenden Sachverhalte beschreiben.
Feste sicher feiern

Leitlinie zur Guten Hygiene für Veranstalter
Die nachfolgende Leitlinie zur Guten Hygiene will weder Feste abschaffen noch sie verbieten. Ganz im Gegenteil: Sie will die lebendige Festkultur fördern und Veranstalter dahingehend unterstützen, ein geeignetes Speisen- und Getränkeangebote auszuwählen, erforderliche Kontrollen angemessen und planvoll durchzuführen und die ehrenamtlichen Helfer zu wichtigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen anzuleiten.
Die Leitlinie bietet einen Orientierungsrahmen, der Hygienerisiken minimiert und dennoch den Aufwand in Sachen Hygienemanagement bei der Festorganisation praktikabel hält. Die Grundlagen der "Guten Hygienepraxis" werden als Empfehlung vermittelt. Die Broschüre umfasst Unterlagen, mit denen z.B. ehrenamtliche Helfer über die grundlegenden Regeln anschaulich informiert werden. Ferner enthält sie wichtige praktische Hinweise, z.B. bezogen auf geegnete, bedingt geeignete beziehungsweise nicht empfehlenswerte Lebensmittel und ihre Bezugsquellen.
weitere Informationen, Checklisten und Kopiervorlagen (S. 7 des Veranstalterhefts) stehen HIER im Download zur Verfügung

Leitlinie zur Guten Hygiene für ehrenamtliche Helfer
Zu einem schönen und gelungenen Fest gehören vielfältige und leckere Speisen und Getränke. Aber bei manchen Lebensmitteln besteht die Gefahr, dass sich darüber Keime und Krankheiten übertragen. Um das zu verhindern, müssen einige Regeln zur Hygiene beachtet werden. Die wichtigsten sind im Heft "Gute Hygiene für ehrenamtliche Helfer" zusammengestellt.
Die Regeln wenden sich an Personen, die ehrenamtlich bei Vereins-, Kultur-, Sport- und Kirchenfesten helfen oder bei vergleichbaren öffentlich zugänglichen Veranstaltung. Wahrscheinlich sind die Regeln für Jede und Jeden bereits selbstverständlich. Anhand der Broschüre können Sie noch einmal prüfen, ob Sie wirklich an alles denken.
STIFTUNG DEUTSCHES EHRENAMT
Seit 1999 ist das DEUTSCHE EHRENAMT ein starker Partner für Vereine, Verbände und Stiftungen gGmbHs und gUGs
Regelmäßig werden mit dem Magazin "Benedetto" Informationen rund um die Vereinsarbeit veröffentlicht.
Nachfolgend einige Ausgaben des Magazins.
Infoservice des FreiwilligenServer
Arbeitshilfen, DSGVO für Vereine, Vereinsrecht ...
Der FreiwilligenServer bietet vielfältige Informationen zum Thema freiwilligen Engagement. Materialien, Tipps und Hinweise für Vereine und ehrenamtlich Engagierte finden Sie hier.
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Die DSEE bietet u.a. Juristische Beratung
Die juristische Beratung für Vereine durch die DSEE ermöglicht eine fundierte Einschätzung der rechtlichen Fragen. Das Angebot reicht von der Gründungsberatung, über Fragen zur Satzung bis zu Einzelanfragen.
Weitere Infos hier.