Förderung von Fortbildungsmaßnahmen

Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für Fortbildungsmaßnahmen zur Anerkennung und Unterstützung des Ehrenamtes

Der Landkreis Emsland fördert Fortbildungsmaßnahmen von Bildungsträgern und freiwillig Engagierten und Ehrenamtlichen. Die Voraussetzungen und Bedingungen für die Förderung werden in der "Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für Fortbildungsmaßnahmen zur Anerkennung und Unterstützung des Ehrenamtes" formuliert.

Die Richtlinie eröffnet den Bildungsträgern im Emsland die Möglichkeit, mit finanzieller Förderung des Landkreises spezielle Schulungsangebote für freiwilliges Engagement und Ehrenamt aufzulegen. Die Förderung beträgt pro Person und Maßnahme 50 % der jeweiligen Kosten, jedoch maximal 60 €. Die Förderung wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch gewährt.

Mit der Förderung von Fortbildungsmaßnahmen soll freiwilliges Engagement anerkannt und zugleich unterstützt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung ergeben sich aus der Wahrnehmung oder der Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit im Landkreis Emsland.