Ehrenamtliche rechtliche Betreuung SKF Meppen - Emsland Mitte

Betreuungsverein beim SKF Meppen - Emsland Mitte

Als anerkannter Betreuungsverein innerhalb des SkF Meppen - Emsland Mitte werden volljährige Personen betreut, die aufgrund einer

nicht oder nur teilweise in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln.

Der Betreuungsverein berät zu Fragen der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung und engagiert sich in der Gewinnung, Begleitung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer.

m Emsland gibt es weitere Stellen, die rechtliche Betreuungen übernehmen. Der Betreuungsverein des SKF Meppen - Emsland Mitte mit seinen ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern wird hier stellvertretend vorgestellt.

21 ehrenamtliche rechtliche Betreuuerinnen und Betreuer

Ehrenamtliche Betreuer werden i.d.R. dort eingesetzt, wo keine Krisen zu erwarten sind. Ansonsten stehen die hauptamtlichen Betreuer zur Verfügung. 

Die Ehrenamtlichen unterstützen darüber hinaus teilweise die sechs hauptberuflichen Betreuerinnen z.B. bei Begleit-diensten und Besuchen.

Der zeitliche Aufwand beträgt i.d.R. 2 - 4 Stunden im Monat für die rechtliche Betreuung einer Person. Zeit für Besuche und Gespräche kommt oftmals noch dazu. Viele Ehrenamtliche übernehmen zwei bis drei Betreuungen gleichzeitig.

Für die Ehrenamtlichen gibt es Grenzen in der Betreuung, in dem Fall kann die Betreuung an eine hauptberufliche Betreuerin abgegeben werden.

Die Ehrenamtlichen erhalten die Möglichkeit der Fortbildung sowie zum regelmäßigen Austausch.

Was versteht man unter ehrenamtliche rechtliche Betreuung?

Ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden vom Gericht bestellt. Sie erhalten einen Betreuerausweis, mit dem die Betreuten vertreten werden können, z.B.

Rechtliche Betreuung ersetzt seit 1992 die Vormundschaft, Der Fokus liegt auf Unterstützung statt Bevormundung. Sie steht beratend und begleitend zur Seite

Rechtliche Betreuung kann von jedem angeregt werden und beim Gericht eingereicht werden. Das Gericht setzt dann das Betreuungsverfahren in Gang - ein Gutachten wird beauftragt und gleichzeitig wird die Betreuungsstelle informiert.

Welche Qualifikation wird benötigt?

Wenn man die Betreuung ehrenamtlich übernimmt, wird keine Qualifikation benötigt. 

Ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (u.a. weil man treuhänderisch die Gelder der Klienten verwalten kann) müssen vorgelegt werden. 

Ehrenamtliche Betreuer erhalten je nach Bedarf Unterstützung durch die qualifizierte hauptberufliche Mitarbeiterin.

Jährlicher Bericht fürs Amtgericht

Für das Amtsgericht muss jährlich ein ausführlicher Bericht geschrieben werden: Wie sind die persönlichen Verhältnisse des Klienten, wo lebt er, wie ist der Gesundheitszustand, was kann die Person selber und wofür braucht es Unterstützung.

Vermögensverzeichnis mit Kontoständen, Einnahmen und Ausgaben und wofür das Geld verwendet wird müssen nachgewiesen werden, wenn man auch den Bereich der Vermögenssorge in der Betreuung übernommen hat.

Aussagen zur Frage: "Warum gerade dieses Ehrenamt?"